Herzlich Willkommen bei der IG Söldnergilde Waldsolms
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Gesetze

Gesetze

 

Seit den Vorkommnissen im Jahr 95, als der Westflügel der Burg Hohensolms einem

magischen Experiment zum Opfer fiel, darf Magie nur noch mit einer offiziellen

Genehmigung gewirkt werden. Notfälle, in denen Magie angewendet werden muss, werden

zwar hin und wieder akzeptiert, doch im Allgemeinen muss ein illegaler Anwender mit hoher

Strafe rechnen.

 

Die Genehmigung kann nur im Auftrag der Fürstin gegeben werden. Zumeist ist eine Prüfung

zu leisten, um eine zunächst immer auf Probe erteilte Genehmigung zu erhalten. Die Grafen

dürfen eine auf einen Monat befristete Genehmigung erteilen, die nicht verlängert werden

darf.

 

Zwerge unterliegen der Gerichtsbarkeit von Kupferkuppe und werden dorthin ausgeliefert

oder ausgewiesen. Für ausländische Zwerge ist das manchmal ärgerlich, wenn sie unter

Umständen in Kupferkuppe monatelang auf ihre Freilassung warten müssen.

 

Im Jahre 99 wurde das Armbrustgesetz erlassen, dass alle Freien verpflichtet, eine Armbrust

mit Bolzen im Haus zu haben und zu pflegen, sowie sich regelmäßig im Umgang damit zu

üben, um im Verteidigungsfall als Landwehr aktiv werden zu können.

 

 

 

(Originaltext: Armin von Rebenstock)

(Quelle: Homepage der Mittellande, 31.08.2014)

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