Religion
Im Allgemeinen herrscht Religionsfreiheit, solange die Ordnung des menschlichen
Miteinanders nicht gestört oder beeinträchtigt wird. Verboten sind nur die Praktizierung des
Glaubens an einige Dunkel- oder Chaosgottheiten (Chaos, Barghan, Tremor, Loth).
(Originaltext: Armin von Rebenstock)
(Quelle: Homepage der Mittellande, 31.08.2014)