Gesetze
Seit den Vorkommnissen im Jahr 95, als der Westflügel der Burg Hohensolms einem
magischen Experiment zum Opfer fiel, darf Magie nur noch mit einer offiziellen
Genehmigung gewirkt werden. Notfälle, in denen Magie angewendet werden muss, werden
zwar hin und wieder akzeptiert, doch im Allgemeinen muss ein illegaler Anwender mit hoher
Strafe rechnen.
Die Genehmigung kann nur im Auftrag der Fürstin gegeben werden. Zumeist ist eine Prüfung
zu leisten, um eine zunächst immer auf Probe erteilte Genehmigung zu erhalten. Die Grafen
dürfen eine auf einen Monat befristete Genehmigung erteilen, die nicht verlängert werden
darf.
Zwerge unterliegen der Gerichtsbarkeit von Kupferkuppe und werden dorthin ausgeliefert
oder ausgewiesen. Für ausländische Zwerge ist das manchmal ärgerlich, wenn sie unter
Umständen in Kupferkuppe monatelang auf ihre Freilassung warten müssen.
Im Jahre 99 wurde das Armbrustgesetz erlassen, dass alle Freien verpflichtet, eine Armbrust
mit Bolzen im Haus zu haben und zu pflegen, sowie sich regelmäßig im Umgang damit zu
üben, um im Verteidigungsfall als Landwehr aktiv werden zu können.
(Originaltext: Armin von Rebenstock)
(Quelle: Homepage der Mittellande, 31.08.2014)