Hier ein Auszug aus den Standartverträgen und Leerformularen der Söldnergilde.
Mündliche Vorgaben werden operativ ausgesprochen.
Vorlage folgt in Kürze, bald verfügbar
Handels und Friedensvertrag
Zum Bund
Hiermit bietet die Söldnergilde und all seine Mitglieder Euch ein Bündnis an.
Es liegt nun in euren Händen an zu nehmen.
Ein Bund mit der Gilde kann mannigfaltige Ausmaße haben.
Sollte ein Punkt dieses Vertrages nicht euren Vorstellungen genügen, so wird durch Verhandlungen mit Sicherheit, durch
unseren Abgesandten oder Unterhändler eine Einigung erzielt.
Vertragsübereinkünfte
- Ein Exemplar der Gildensatzung wird denjenigen, der den Vertragspartner repräsentiert überreicht, lesen darf es nur der
Anführer oder Oberste desjenigen Vertragspartners.
- Ein Handelsrecht zwischen den Parteien, vor allem mit der Söldnergilde, als Institution, wird somit
abgeschlossen.
- Feste Handelspreise und ein fairer Umgang miteinander, sowie Mondzyklen abhängige feste Transaktionen könnten erwachsen,
auch Überseehandel ist möglich.
- Ein gesichertes und integriertes Friedensabkommen wird somit abgeschlossen.
- Unverzollte Wegeführung von Gütern und Personen werden der Söldnergilde zugesichert.
- Es bekommt ein Vertreter des Vertragspartners jederzeit eine ständige Aufenthaltserlaubnis in allen Söldnerschulen, der
Söldnergilde, landunabhängig.
- Die Söldnerschulen bekommen das Recht auch größere Kohorten durch das Gebiet des Vertragspartners zu führen, zu dem
Zwecke ein anderes Land zu Bereisen.
- Die Söldnergilde verpflichtet sich dem Vertragspartner in jeder Kriegssituation bei Seite zu stehen, mit Nachschub und
Kampfkraft zu einem Bruchteil des üblichen Preises.
- Aus Kriegshandlungen gegenüber weiteren Bündnispartnern, darf sich jede Partei heraus halten.
- Die Söldnergilde hat das Anrecht, Ländereien, die sich unter dem Besitz des Vertragspartners befinden, zu fairen Preisen
zu kaufen.
- Die Söldnergilde hat das Anrecht, Ländereien, die sich unter dem Besitz des Vertragspartners befinden, zu fairen Preisen
zu mieten.
- Der Söldnergilde wird gestattet, Söldnerschulen auf gekauften, gemieteten oder bereitgestellten Land zu
errichten.
- Kriegsbegebenheiten die zur Vernichtung des Vertragspartners oder der Söldnergilde führen könnten, werden von beiden
Bündnispartnern zu gleicher Maßen und mit vollstem Einsatz, ohne Gegenleistung gemeinsam getragen. Sowohl alle Mitglieder der Söldnergilde, wie auch die Streitmächte des Vertragspartners werden in
diesem Falle mobilisiert.
- Mitglieder der Führungsriege des Vertragspartners können eine spezielle Ausbildung außerhalb einer Söldnerschule genießen
oder eine gesonderte Ausbildung in einer gewünschten Söldnerschule und im Anschluss, als Gildenmitglied, wird einem gewünschten Führungsmitglied ein Platz im Hohen Rat der Söldnergilde zu
gesprochen.
- Ein Abgesandter oder Vertreter der Söldnergilde darf an Sitzungen der Führungsriege des Vertragspartners teilnehmen und
die Meinung der Söldnergilde kund tun.
- Die Gesetze beider Parteien, so bekannt, werden respektiert.
- Die Glaubensrichtungen beider Parteien, bei der Söldnergilde frei wähl bar, werden respektiert.
- Es wird gestattet sterbliche Überreste, von Gefallenen, beider Vertragspartner, in das jeweilige Land, der Wahl des
Vertragspartners, zu überführen.
Unterschrift
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Land
Gildenrang
Titel
Name
Siegel
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Unterschrift
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Kontinent
Land
Status
Titel
Name
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Siegel, wenn vorhanden
Handelsgüter
Zum Bund
Hiermit bietet die Söldnergilde und all seine Mitglieder Euch Handelswaren an.
Es liegt nun in euren Händen an zu nehmen.
Die Gilde kann mannigfaltige Angebote machen.
Sollte ein Punkt dieser Liste euren Vorstellungen genügen, so wird durch Verhandlungen mit Sicherheit, durch unseren
Abgesandten oder Unterhändler eine Einigung erzielt.
Brot
Milch
Wein
Bier
Schnaps
Blutwurst
Fleischwurst
Käse
Tomaten / Mais
Kräuter
Salze
Tee
Trauben / Leechysaft
Bananen / Äpfel
Holz
Vertragsübereinkünfte
Menge Artikel
Lieferzeitraum
Preis
Unterschrift / Händler
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Land
Gildenrang
Titel
Name
Siegel
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Unterschrift / Empfänger
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Kontinent
Land
Status
Titel
Name
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Siegel, wenn vorhanden
Hilfstruppenvertrag
Zum Bund
Hiermit bietet die Söldnergilde Waldsolms, Hohensolms, Neu Feriath und alle aus ihr entstandenen Söldnergilden und all
seine Mitglieder Euch ein Bündnis an.
Es liegt nun in Euren Händen anzunehmen.
Sollte ein Punkt dieses Vertrages nicht Euren Vorstellungen genügen, so wird durch Verhandlungen mit Sicherheit, durch
unseren Abgesandten oder Unterhändler eine Einigung erzielt.
Im Folgenden wird der Erstunterzeichner als Söldnergilde bezeichnet und der Zweitunterzeichner Vertragspartner oder
Hilfstrupp genannt. Wenn beide Unterzeichner genannt werden, so wird von den Parteien oder Fraktionen geschrieben.
Unterschrift
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Land
Gildenrang
Titel
Name
Siegel
________ ___________ ________
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Unterschrift
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Gemeinschaft
Status
Titel
Name
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Siegel, wenn vorhanden
Vertragsübereinkünfte
- Ein Exemplar der Gildensatzung wird denjenigen, der den Vertragspartner repräsentiert überreicht, lesen darf es nur der
Anführer oder Oberste desjenigen Vertragspartners.
- Es bekommt ein Vertreter des Vertragspartners jederzeit eine ständige Aufenthaltserlaubnis in allen Söldnerschulen, der
Söldnergilde, landunabhängig.
- Aus Kriegshandlungen gegenüber weiteren Bündnispartnern, darf sich jede Partei heraus halten.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich von der Söldnergilde gestellte Aufgaben zu bewältigen. Diese Aufgaben namentlich
auch Aufträge genannt werden von der Söldnergilde entlohnt.
- Die Entlohnung der Aufträge richtet sich nach den Aufwand den der Vertragspartner leisten muss.
- Bei Aufträgen die die Söldnergilde von Dritten annimmt und an den Hilfstrupp vollständig weiterreicht, zur
eigenverantwortlichen Bewältigung, beträgt der Sold der Entlohnung maximal 4/5 der Summe welche die Söldnergilde für den Auftrag erhält, mindestens 1/5 des Soldes für den Auftrag behält die
Söldnergilde als Vermittler der Aufgabe für sich ein, dieses Verhältnis verändert sich auf 3/5 zu 2/5, wenn der Aufwand der Auftragsannahme höher ist, als die Bewältigung der
Aufgabe.
- Bei Aufträgen die von Dritten kommen, bei gemeinsamer Bewältigung von Aufträgen sollte ein enges Verhältnis zwischen
Söldnergilde und Hilfstrupp entstehen. Somit werden alle, am Auftrag beteiligten Männer und Frauen der Hilfstruppen für den Zeitraum des Auftrages Untere Gildenmitglieder der Söldnergilde und haben
sich an deren Gesetze und Pflichten zu halten. Die Aufteilung des Soldes richtet sich dabei nach dem Verhältnis der beteiligten Truppenzahlen von Söldnergilde und Hilfstrupp
zueinander.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich der Söldnergilde eigene Kräfte, Männer und Frauen zur Unterstützung bereit zu
stellen. Der Hilfstrupp unterstützt dabei die Mitglieder der Söldnergilde zu den im Kontrakt der Söldnergilde bereitgestellten Preisen.
- Bei den Punkten 6. –
8. kann eine unterschiedliche Anzahl von Männern und Frauen dabei angefordert werden. Der Forderung ist
gegenüber Forderungen Anderer Vorrang zu geben, so zum Zeitpunkt der Forderung kein bindender Auftrag zu einer anderen Fraktion bestand.
- Forderungen der Ausführung von Aufträgen dürfen aus triftigen Gründen abgelehnt werden, müssen aber durch die ablehnende
Fraktion dann durch Ausgleich gesühnt werden.
- Ein Abgesandter oder Vertreter der Söldnergilde darf an Sitzungen der Führungsriege des Vertragspartners teilnehmen und
die Meinung der Söldnergilde kund tun.
- Kampfhandlungen zwischen den unterzeichnenden Parteien sind von nun an untersagt.
- Die Gesetze beider Parteien, so bekannt, werden respektiert.
- Sollte es zu Kämpfen zwischen den unterzeichnenden Parteien oder einzelner ihrer Mitglieder kommen, so ist derjenige der
dies provozierte zuerst durch seine eigene Fraktion zu strafen und danach dazu verpflichtet eine geeignete ausgehandelte ausgleichende Wiedergutmachung an die andere Partei zu
leisten.
- Kampfhandlungen gegen einen Verbündeten einer Partei dürfen von der anderen Fraktion durchgeführt werden, in diesem Fall
dürfen die unterzeichnenden Parteien gegeneinander Kampfhandlungen durchführen, sollen jedoch das Leben jedes Wesens der anderen Fraktion schonen und verschonen, sowie darauf achten, dass den
Mitgliedern beider Fraktionen nicht in den Ausmaße Schaden ereilt, dass das Tor des Todes überschritten wird.
- Ein klärendes Gespräch zwischen Vertretern beider Fraktionen ist im Nachgang des Inkrafttretens der Punkte 14. –
15. verpflichtend.
- Die Glaubensrichtungen beider Parteien, bei der Söldnergilde frei wähl bar, werden respektiert.
- Dieser Hilfstruppenvertrag ist von fort an für die nächsten neun Mondzyklen bindend. Danach ist schnellstmöglich ein
Treffen der beiden unterzeichnenden Fraktionen einzuberufen.
- Dieser Hilfstruppenvertrag ist nach erneuter Abzeichnung der Unterzeichner oder ihrer befähigten Vertreter/ neu befugten
Unterzeichner nach Ablauf der unter Punkt 18. genannten Frist, auf unbestimmte Zeit verlängert und bindend.
- Tag der Erstzeichnung
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Mittelländische Zeitrechnung, Königreich
Waldsolms
Unterschrift
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Unterschrift
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